Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren viel unternommen, um Verbraucher im Rahmen der nachhaltigen Transformation zu begleiten und ihre Rechte zu stärken. Dazu zählt u.a., irreführende Umweltwerbung zu bekämpfen. Zwei zentrale Initiativen in diesem Bereich sind die sogenannte "Empowering Consumers for the Green Transition"-Richtlinie (EmpCo-Richtlinie) und die Green Claims-Richtlinie.
Bereits vor gut einem Jahr ist die EmpCo-Richtlinie im März 2024 in Kraft getreten. Ihr Ziel ist, Verbraucher durch besseren Schutz vor unlauteren Praktiken und durch bessere Informationen für den ökologischen Wandel fit zu machen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umzusetzen.
Am 9. Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Justiz das „Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) als ersten Diskussionsentwurf zur Umsetzung veröffentlicht. Die Regelungen der EmpCo-Richtlinie sollen danach im UWG umgesetzt werden.
Die Anforderungen an künftige Umweltaussagen werden durch diese Richtlinie und ihre Umsetzung strenger. Werbung mit Umweltaussagen wird sich in Zukunft daran orientieren müssen. Dies sollten die Unternehmen in ihre Planung einbeziehen. Die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung von Green Claims könnte insbesondere für Unternehmen, die in schnelllebigen Branchen tätig sind, zusätzliche Komplexität und einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringen.
Der Markenverband hat zu dem vorgelegten Diskussionsentwurf ausführlich Stellung genommen.