Die tatsächlichen Rahmenbedingungen für wettbewerbspolitischen Entwicklungen sind für alle Akteure herausfordernd. Der Markenverband ist kompetenter Anwalt für die Verteidigung unternehmerischer Grundrechte.
Marken und Wettbewerb bedingen einander. Qualitätswettbewerb entsteht, wenn durch die Zuordnung einer Leistung durch eine Marke eine gezielte Nachfrage nach dem Besten möglich wird. In der nachfrageorientierten Marktwirtschaft entscheidet der Käufer über den Erfolg der zahlreichen Angebote im Markt. Waren und Dienstleistungen, die hinsichtlich ihrer dauerhaften Qualität oder ihrer Preiswürdigkeit nicht überzeugen, verschwinden vom Markt.
Damit der Verbraucher oder gewerbliche Nachfrager seiner Rolle als „Schiedsrichter“ über die Qualität eines Angebotes wirksam nachkommen kann, muss er die am Markt um seine Zustimmung werdenden Leistungen klar und eindeutig voneinander unterscheiden können. Nur dann, wenn der Käufer ohne unzumutbaren Aufwand die von ihm gesuchte Qualität und die von ihm verlangten Eigenschaften klar einem bestimmten Produkt oder einer bestimmten Dienstleistung zuordnen kann, wird sich im Wettbewerb das beste, das optimale Angebot durchsetzen.
Qualitätsversprechen
Die Marke gibt mit ihrer „Herkunftsfunktion“ diese für funktionierenden Wettbewerb notwendige Orientierung. Sie erlaubt Verbrauchern und anderen Nachfragern – zumindest ab dem zweiten Kauf – die gezielte Entscheidung für ein bestimmtes, dem eigenen Bedarf entsprechendes Angebot. Der Anbieter eines dergestalt „markierten“ Angebotes ist davon überzeugt, dass er mit seiner Leistung die Zustimmung der Abnehmer erhält.
Jedes Angebot unter einer Marke ist nicht nur ein Herkunftshinweis, sondern vielmehr ein Qualitätsversprechen des Anbieters an den Käufer.
Verbrauchern wie gewerblichen Abnehmern erlaubt die Marke damit die gezielte und sichere Nachfrage nach einer bestimmten, verlässlichen Qualität.
Funktionierender Wettbewerb
Der Markenverband ist dem Qualitätswettbewerb in besonderer Weise verpflichtet. Angriffe auf die klare und eindeutig identifizierende, herkunftshinweisende Funktion der Marke gefährden nach Überzeugung des Markenverbandes nicht nur die Investitionen in die Marke und die hinter ihr stehenden Leistungen, sondern auch die souveräne Nachfrageentscheidung des Verbrauchers oder gewerblichen Käufers.
Funktionierender Wettbewerb erfordert darüber hinaus den möglichst uneingeschränkten, von leistungswidrigen Aspekten freien Zugang des Verbrauchers oder gewerblichen Nachfragers zu den unter einer Marke angebotenen Leistungen. Deshalb erfordert eine wettbewerbsorientierte Politik nicht nur einen stabilen Rahmen für ungehinderten Leistungswettbewerb, sondern auch die Gewähr eines Rahmens, der verhindert, dass auf anderen Wirtschaftsstufen versucht wird, die Nachfrageentscheidung der Verbraucher zu beeinflussen.
Nur mit starken Marken werden wir die Herausforderungen meistern. Das muss Leitgedanke von zukunfts- orientierter Wettbewerbspolitik sein.
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist von wesentlicher Bedeutung für die Arbeit des Markenverbandes, denn fairer und freier Wettbewerb sind die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg seiner Mitgliedsunternehmen. Markenorientierte Unternehmen sind in hohem Maße innovationsgetrieben und besonderen Qualitätsstandards verpflichtet. Hiermit erarbeiten sie sich Wettbewerbsvorteile, mit denen sie in fairen und freien Märkten einen entsprechenden Erfolg beim Kunden erzielen können. Wettbewerbsverzerrungen, gleich welchen Ursprungs, sind jedoch geeignet, diese Parameter des Markterfolgs zu verändern. Nicht mehr Leistung, Qualität, Preis und Innovation sind prägend, sondern wettbewerbsfremde Faktoren wie beispielsweise Monopolstellungen, staatliche Zuwendungen, staatlich regulierte Abschottungen oder Marktmacht. Ein wirkungsvolles Wettbewerbsrecht ist damit Dreh- und Angelpunkt für funktionierenden Wettbewerb und in dessen Folge auch für rechtliche Chancengleichheit bei den Wettbewerbern und beste Ergebnisse für die Kunden.