Europäisches Lieferkettengesetz (CS3D)

Positionen Nachhaltigkeit

Für Marken ist die Achtung der Menschenrechte in ihren Lieferketten essentiell. Wichtige Ziele der Regelung dürfen nicht durch administrative Hürden gefährdet werden.

Unsere Mitgliedsunternehmen sind sich ihrer Verantwortung innerhalb der Wertschöpfungskette bewusst und bringen sich aktiv in Sektor-Initiativen ein. Voraussetzung für einen wirksamen Binnenmarkt auf EU-Ebene ist eine Maximalharmonisierung. Zudem braucht es effektive rechtssichere Regelungen, um die engagierten Markenunternehmen nicht der Gefahr auszusetzen, zivilrechtlich von schwerwiegenden Strafmaßnahmen bedroht zu sein und sie wirtschaftlich zu gefährden.

Es darf nicht zu einer Überregulierung und bürokratischen Hemmnissen kommen. Dabei sind wesentliche Details noch zu klären: die zivilrechtliche Haftung, der Anwendungsbereich, die fehlende Harmonisierung und die überbordenden Dokumentationspflichten. Dennoch ist eine europaweit einheitliche Regelung zu begrüßen, um ein Level Playingfield im Binnenmarkt zu schaffen. Unter Berücksichtigung der Interessen seiner Mitglieder fordert der Markenverband praxistaugliche Lösungen mit minimierten bürokratischen Hürden und betont die Notwendigkeit, aus den Erfahrungen mit dem deutschen LkSG zu lernen.

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