Berlin, 25.04.2022. „Nach langen Verhandlungen bildet der Digital Services Act (DSA) eine erste Basis, um illegale Inhalte und Produkte (‚…illegal content, goods and services…‘) im Netz verhindern zu können,“ sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. „Um dies zum Schutz der Markeninhaber und Verbraucher wirklich mit Leben zu füllen, muss bei der Umsetzung in nationales Recht eine entsprechende Rechtsdurchsetzung sichergestellt werden.“
Der Markenverband ruft daher die nationalen Gesetzgeber dazu auf, den Schutz geistigen Eigentums effektiv und effizient voranzubringen. Es bedarf einer entschlossenen Umsetzung der europäischen Vorgaben und einer konsequenten Anwendung der entstehenden nationalen Regelungen. Es gilt insbesondere den Onlinehandel sicher gegen Fälschungshandel auszugestalten. Hierfür müssen
- allen Onlinehandelsplattformen dringend notwendige Sorgfaltspflichten auferlegt werden, die den Vertrieb von illegalen Produkten verhindern, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Interaktions-, Transaktions-, oder Spieleplattformen handelt,
- entsprechende Regelungen geschaffen werden, die eine Privilegierung kleiner Plattformen zu Lasten kleiner und mittelständischer Herstellerunternehmen verhindert
- und die beteiligten Zollbehörden und andere zuständige Stellen finanziell sowie personell in erforderlichem Umfang ausgestattet werden.
Geistiges Eigentum und dessen Schutz ist eine wesentliche Triebfeder für die Innovationskraft europäischer Unternehmen. Aus diesem Grunde gilt es geistiges Eigentum umfassend zu schützen – von der Eintragung über Nutzung bis zur effektiven Verteidigung des Rechts gegenüber illegalen Akteuren.