Einwegkunststofffonds – wer muss welche Mengen melden?

Wissen Sie schon, welche Ihrer Verpackungen unter das Einwegkunststofffondgesetz fallen?

Falls nicht, geben wir gerne Hilfestellung mit unserem Webinar "Einwegkunststofffonds – wer muss welche Mengen melden?".

Gemeinsam mit Christoph Schnoor, Rechtsanwalt bei der Luther Rechtsanwaltgesellschaft mbh möchten wir die nach wie vor offenen Fragen zum Einwegkunststofffondsgesetzes aufgreifen. Wir unterstützen Sie dabei, rechtskonform mit den Anforderungen des Gesetzes umzugehen. Betroffene Hersteller müssen bis spätestens zum 15.5.2025 endgültig Farbe bekennen und die konkreten Mengen der von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Einwegkunststoffprodukte bzw. -verpackungen melden.

Gerne können Sie diese Einladung an interessierte Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Unternehmen weiterleiten. Bitte melden Sie sich über den Anmeldelink bis zum 22.4.2025 an, damit wir Ihnen eine Teamseinladung zusenden können. Die Teilnahme ist kostenlos.

Die Termine

  • 28.04.2025 | 12:00 – 13:00 Uhr