GEFAHREN ERKENNEN UND VERMEIDEN
KARTELLE – PREISBINDUNG – MISSBRAUCH VON MARKTMACHT – BESTECHUNG
Die Aufgabe des Vertriebs ist scheinbar einfach zu formulieren: Im Wettbewerb mit konkurrierenden Unternehmen soll der Absatz der eigenen Produkte zu markenadäquaten Preisen gefördert werden, um die eigene Position im Wettbewerb zu verbessern und Marken- und Unternehmenswert zu steigern. Jedoch sind die Unternehmen und ihre Mitarbeiter dabei vielfachen Beschränkungen unterworfen, deren Grenzen nicht immer klar sind und viele Fragen nach sich ziehen:
- Wie vermeidet man in der Auseinandersetzung mit konkurrierenden Unternehmen die Gefahr kartellrechtlich unzulässiger Absprachen und wettbewerblich bedenklichen Informationsaustausches, nicht zuletzt auch im Dreiecksverhältnis über gemeinsame Kunden?
- Wie kann die Gefahr einer unzulässigen Preisbindung gebannt und zugleich das Ziel erreicht werden, markenadäquate Preise zu erzielen und diese den Kunden zu vermitteln?
- Wie können Anreize zur Förderung des Abverkaufs von Bestechung im Geschäftsverkehr abgegrenzt werden?
- Wie kann ein Missbrauch einer starken Marktstellung im Verhältnis zum Kunden vermieden werden?
In Vorbereitung auf die Jahresgespräche werden wir uns mit hochkarätigen Referenten und Praxisbeispielen diesen Grenzziehungen widmen.
Regelmäßige kartellrechtliche Compliance-Schulungen sind ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Compliance Management Systems in Unternehmen. Der Markenverband unterstützt seine Mitglieder mit dieser Veranstaltung bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Verstöße gegen das Kartellrecht ziehen häufig hohe Bußgelder der Kartellbehörden nach sich, daher ist Compliance in diesem Bereich für Unternehmen besonders wichtig.